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Betriebliche Versicherungen

Berufshaftpflicht­versicherung

Für Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re ist die Ab­si­che­rung gemäß Kam­mer­vor­ga­be eine Pflicht­ver­si­che­rung. Die Haf­tung von Pla­nern ist sehr weit­ge­hend. An­läss­lich von feh­ler­haf­ten Be­rech­nun­gen, falsch an­ge­wand­ten Nor­men, aber auch un­zu­rei­chend um­ge­setz­ten Vor­ga­ben des Auf­trag­ge­bers/Bau­herrn haf­tet der Pla­ner für ei­ge­ne Feh­ler. Zudem haf­tet er für Falsch­be­ra­tun­gen und un­ter­las­se­ne Hin­wei­se. Die Haf­tung ist grund­sätz­lich nicht auf eine be­stimm­te Summe be­schränkt. Die Gren­zen des Ver­si­che­rungs­schut­zes kön­nen daher weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen haben.

In Deutsch­land herrscht Ver­trags­frei­heit, aber ei­ni­ge ver­trag­liche Rege­lun­gen wer­fen hin­sicht­lich des Ver­si­che­rungs­schut­zes in der Be­rufs­haft­pflicht immer mal wie­der Fra­gen auf.

→ Gesamtschuldnerische Haftung → Seminarprogramm der UNIT → vorteile_unit.pdf

Cyber-Risiken

Der­zeit neh­men die Cyber-Ri­si­ken stark zu und bedür­fen beson­derer Auf­merk­sam­keit. Einen 100 %-igen Schutz vor Cyber-Risi­ken gibt es nicht. Es ist not­wen­dig, die für das je­wei­li­ge Unter­neh­men kriti­schen Vor­gänge her­aus­zu­ar­bei­ten und das Ri­si­ko zu bewer­ten. Es gilt: Einem An­griff vorzu­beu­gen ist erheb­lich güns­ti­ger, als einen An­griffs­scha­den zu be­he­ben.

Den An­grei­fern wird es oft zu leicht ge­macht. Nicht aus­rei­chen­de tech­ni­sche Schutz­maß­nah­men oder der Fak­tor Mensch sor­gen für Ein­falls­tore. 60 % der An­grif­fe wer­den von der Anti­virus-Soft­ware über­se­hen.

Eine Ver­si­che­rungs­lö­sung kann vor hohen Ver­mö­gens­schä­den be­wah­ren und sorgt für einen Zu­gang zu Spe­zia­lis­ten, ent­las­tet aber nicht bei den vor ge­nann­ten Vor­sor­ge­maß­nah­men.

→ BSI warnt vor Kaspersky-Virenschutzsoftware

(Straf-)Rechts­schutz und Cyber-Risiken

Als Un­ter­neh­mens­lei­ter haben Sie viel­fäl­ti­ge Ver­pflich­tun­gen zur or­dent­li­chen Ge­schäfts­füh­rung. Ob es die kor­rek­te Steu­er­er­klä­rung, die Auf­stel­lung von Si­cher­heits­kon­zep­ten zum Schutz vor Cyber-An­grif­fen oder der Um­gang mit ver­trau­li­chen Daten von Ange­stell­ten und Auf­trag­ge­bern ist

Für Ma­nage­ment­feh­ler haf­ten Sie um­fäng­lich und oft unbe­grenzt mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Die Rechts­ge­bie­te, die Sie be­ach­ten und um­set­zen müs­sen, sind zahl­reich und nicht zu über­bli­cken. An­sprü­che kön­nen emp­find­lich sein und sehr weit­rei­chen­de bis exis­ten­ti­el­le Fol­gen haben.

D&O Versicherung
Directors and Officers Liability Insurance

Die D & O Ver­si­che­rung schützt die Firma vor den Fol­gen von Ma­nage­ment­feh­lern und somit auch das Ver­mö­gen der Or­ga­ne. Ver­si­che­rungs­neh­me­rin ist die Firma und an­spruchs­be­rech­tigt sind die ver­si­cher­ten Per­so­nen (alle Or­ga­ne der Ge­sell­schaft).

Die Funk­ti­on die­ser Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist es, un­be­rech­tig­te An­sprü­che abzu­weh­ren und be­rech­tigte zu be­frie­di­gen. Soll­te sich ein Haf­tungs­grund an­bah­nen, neh­men Sie bitte früh­zei­tig mit dem Ver­si­che­rer im Rah­men einer Um­stands­mel­dung Kon­takt auf.

Zu­neh­mend wird emp­foh­len, Straf­rechts­schutz und D & O De­ckungs­kla­ge­rechts­schutz die­ser Spar­te zur Seite zu stel­len.

Leistungen im Ausland

Ar­beit­ge­ber trifft eine sehr weit­ge­hen­de Für­sor­ge­ver­pflich­tung ge­gen­über ins Aus­land ent­sand­ten An­ge­stell­ten. Die Für­sor­ge­pflicht ist wohl nicht bloß eine Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung, son­dern auch eine recht­liche Ver­pflich­tung. Der Ar­beit­geber muss, der Für­sor­ge­pflicht ge­gen­über, eine prä­ven­ti­ve Po­si­ti­on ein­neh­men. Er ist recht­lich ver­pflich­tet zuzu­si­chern, dass das Per­so­nal über mög­li­che Si­cher­heits­ri­si­ken un­ter­rich­tet und ge­schult wurde, um auf kri­ti­sche Si­tua­tio­nen ant­wor­ten zu kön­nen und um nicht in Si­tua­tio­nen mit vor­her­seh­ba­ren Ri­si­ken ge­bracht zu wer­den.

So kann der Ar­beit­ge­ber etwa unter be­stimm­ten Um­stän­den ver­pflich­tet sein, für den Ar­beit­neh­mer Ver­si­che­run­gen, ins­be­son­de­re Aus­lands­un­fall- oder Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­run­gen, abzu­schlie­ßen. Dies könn­te grund­sätz­lich dann eine Ver­pflich­tung sein, wenn der Ar­beit­neh­mer auf­grund der Aus­lands­tä­tig­keit nicht der deut­schen So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht un­ter­liegt, oder er in echte Kri­sen­ge­bie­te ent­sandt wird.

Aon Construct: Unsere kombinierte Projektversicherung
Zur Absicherung komplexer Bauprojekte

Als Bau­herr, In­ves­tor oder Pro­jekt­ent­wick­ler ken­nen Sie den enor­men Zeit- und Kos­ten­druck, unter dem jedes Bau- und Mon­ta­ge­pro­jekt steht. Vor allem aber ken­nen Sie die Aus­wir­kun­gen un­er­war­te­ter Schä­den. Sie brin­gen den Zeit­plan des Bau­ab­laufs durch­ein­an­der und die un­vor­her­seh­ba­ren Kos­ten ma­chen Kal­ku­la­tio­nen zu­nich­te. Diese Ri­si­ken sind uns ver­traut, denn wir ver­fü­gen über um­fang­rei­che Kennt­nis­se rund um Bau- und Mon­ta­ge­pro­jek­te der un­ter­schied­lichs­ten Größe und Kon­zep­ti­on.

Auf Basis un­se­res Pro­jekt­ver­si­che­rungs­kon­zepts Aon Con­struct er­ar­bei­ten wir für Sie eine über­grei­fen­de und ein­heit­li­che Ver­si­che­rungs­lö­sung, die als kom­bi­nier­te Haft­pflicht-, Bau­leis­tungs- und Mon­ta­ge­ver­si­che­rung mit den für Sie wich­ti­gen Leis­tun­gen über­zeugt.