Für Architekten und Ingenieure ist die Absicherung gemäß Kammervorgabe eine Pflichtversicherung. Die Haftung von Planern ist sehr weitgehend. Anlässlich von fehlerhaften Berechnungen, falsch angewandten Normen, aber auch unzureichend umgesetzten Vorgaben des Auftraggebers/Bauherrn haftet der Planer für eigene Fehler. Zudem haftet er für Falschberatungen und unterlassene Hinweise. Die Haftung ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Summe beschränkt. Die Grenzen des Versicherungsschutzes können daher weitreichende Auswirkungen haben.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, aber einige vertragliche Regelungen werfen hinsichtlich des Versicherungsschutzes in der Berufshaftpflicht immer mal wieder Fragen auf.
→ Gesamtschuldnerische Haftung → Seminarprogramm der UNIT → vorteile_unit.pdf
Derzeit nehmen die Cyber-Risiken stark zu und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Einen 100 %-igen Schutz vor Cyber-Risiken gibt es nicht. Es ist notwendig, die für das jeweilige Unternehmen kritischen Vorgänge herauszuarbeiten und das Risiko zu bewerten. Es gilt: Einem Angriff vorzubeugen ist erheblich günstiger, als einen Angriffsschaden zu beheben.
Den Angreifern wird es oft zu leicht gemacht. Nicht ausreichende technische Schutzmaßnahmen oder der Faktor Mensch sorgen für Einfallstore. 60 % der Angriffe werden von der Antivirus-Software übersehen.
Eine Versicherungslösung kann vor hohen Vermögensschäden bewahren und sorgt für einen Zugang zu Spezialisten, entlastet aber nicht bei den vor genannten Vorsorgemaßnahmen.
Als Unternehmensleiter haben Sie vielfältige Verpflichtungen zur ordentlichen Geschäftsführung. Ob es die korrekte Steuererklärung, die Aufstellung von Sicherheitskonzepten zum Schutz vor Cyber-Angriffen oder der Umgang mit vertraulichen Daten von Angestellten und Auftraggebern ist
Für Managementfehler haften Sie umfänglich und oft unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Die Rechtsgebiete, die Sie beachten und umsetzen müssen, sind zahlreich und nicht zu überblicken. Ansprüche können empfindlich sein und sehr weitreichende bis existentielle Folgen haben.
Die D & O Versicherung schützt die Firma vor den Folgen von Managementfehlern und somit auch das Vermögen der Organe. Versicherungsnehmerin ist die Firma und anspruchsberechtigt sind die versicherten Personen (alle Organe der Gesellschaft).
Die Funktion dieser Haftpflichtversicherung ist es, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte zu befriedigen. Sollte sich ein Haftungsgrund anbahnen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Versicherer im Rahmen einer Umstandsmeldung Kontakt auf.
Zunehmend wird empfohlen, Strafrechtsschutz und D & O Deckungsklagerechtsschutz dieser Sparte zur Seite zu stellen.
Arbeitgeber trifft eine sehr weitgehende Fürsorgeverpflichtung gegenüber ins Ausland entsandten Angestellten. Die Fürsorgepflicht ist wohl nicht bloß eine Unternehmensverantwortung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Der Arbeitgeber muss, der Fürsorgepflicht gegenüber, eine präventive Position einnehmen. Er ist rechtlich verpflichtet zuzusichern, dass das Personal über mögliche Sicherheitsrisiken unterrichtet und geschult wurde, um auf kritische Situationen antworten zu können und um nicht in Situationen mit vorhersehbaren Risiken gebracht zu werden.
So kann der Arbeitgeber etwa unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, für den Arbeitnehmer Versicherungen, insbesondere Auslandsunfall- oder Auslandskrankenversicherungen, abzuschließen. Dies könnte grundsätzlich dann eine Verpflichtung sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Auslandstätigkeit nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegt, oder er in echte Krisengebiete entsandt wird.
Als Bauherr, Investor oder Projektentwickler kennen Sie den enormen Zeit- und Kostendruck, unter dem jedes Bau- und Montageprojekt steht. Vor allem aber kennen Sie die Auswirkungen unerwarteter Schäden. Sie bringen den Zeitplan des Bauablaufs durcheinander und die unvorhersehbaren Kosten machen Kalkulationen zunichte. Diese Risiken sind uns vertraut, denn wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse rund um Bau- und Montageprojekte der unterschiedlichsten Größe und Konzeption.
Auf Basis unseres Projektversicherungskonzepts Aon Construct erarbeiten wir für Sie eine übergreifende und einheitliche Versicherungslösung, die als kombinierte Haftpflicht-, Bauleistungs- und Montageversicherung mit den für Sie wichtigen Leistungen überzeugt.
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