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Gesamtschuldnerische Haftung

Gesamtschuldnerische Haftung

Ein klei­ner Block.

In­ge­nieur- und Ar­chi­tek­tur­pla­nun­gen sind kom­plex und es wer­den viele Spe­zia­lis­ten be­nö­tigt. Ver­ständ­lich, dass der Bau­herr seine Ri­si­ken be­gren­zen möch­te. Gern wird dafür ein Ge­ne­ral­pla­ner be­auf­tragt, der sich als al­lei­ni­ger An­sprech­part­ner um die ge­sam­te Ab­wick­lung küm­mern soll.

Eine Scha­den­er­satz­for­de­rung kann damit aber zu durch­aus sehr un­an­ge­neh­men Ent­wick­lun­gen füh­ren:

  • Ein ver­meint­li­cher Haft­pflicht­an­spruch führt zur Ein­stel­lung der Ho­no­r­ar­zah­lung durch den Bau­her­ren – die Sub­pla­ner for­dern zu Recht wei­ter ihr Ho­no­rar ein.

  • Die Ur­sa­chen­for­schung ist auf­wen­dig und die Zu­wei­sung einer Ver­ant­wor­tung dau­ert… und dazu sind zudem noch viele Be­tei­lig­te im Ver­fah­ren!

  • Der Bau­herr macht Sie für die Bau­ver­zö­ge­rung ver­ant­wort­lich!

Als Be­ra­ter für die UNIT-Ver­si­che­rungs­mak­ler GmbH stehe ich Ihnen als ers­ter An­sprech­part­ner für Ver­si­che­rungs­fra­gen schon im Vor­feld einer Ge­ne­ral­pla­ner-Be­auf­tra­gung zur Ver­fü­gung. Un­se­re Kun­den kön­nen auf unser Netz­werk an Fach­an­wäl­ten für eine kos­ten­freie te­le­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung zu­rück­grei­fen.

Unser Scha­den­ma­nage­ment-Team or­ga­ni­siert die Kom­mu­ni­ka­ti­on
mit den Scha­den­ab­tei­lun­gen der Ver­si­che­rer.