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Instrumente der Mitarbeiter­­bindung und -gewinnung

Betriebsrente

Durch die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung und die volks­wirt­schaft­li­chen Kos­ten der Pan­de­mie ist eines si­cher: Die Rente wird immer we­ni­ger al­lei­ni­ges Ein­kom­men im Alter sein kön­nen. Für junge Mit­ar­bei­ter ist die Rente noch in wei­ter Ferne. Die Dis­kus­sio­nen um die Her­aus­for­de­run­gen für die öf­fent­li­chen Ver­sor­gungs­sys­te­me und die Ver­wer­fun­gen am Ka­pi­tal­markt sor­gen dafür, dass viele junge Men­schen nicht zeit­ge­recht mit dem not­wen­di­gen An­spar­vor­gang be­gin­nen.

Die be­trieb­liche Al­ters­ver­sor­gung sorgt für einen si­che­ren und vom Ge­setz­geber geför­der­ten Spar­vor­gang, der aber oft nur mit der Unter­stüt­zung des Ar­beit­ge­bers in Gang ge­setzt wird.

Noch ein Hin­weis: Mit Ein­füh­rung des Be­triebs­ren­ten­stär­kungs­ge­set­zes sind Ar­beit­geber ver­pflich­tet, einen Ar­beit­geber­zu­schuss von min­des­tens 15 % zu leis­ten. Für Ver­träge, die vor 2019 ein­ge­rich­tet wur­den, ist dies spä­tes­tens ab 1. Jän­ner 2022 um­zu­set­zen. Eine feh­len­de Um­set­zung kann straf­recht­li­che Fol­gen haben.

Finanzielle Absicherung von Folgen des Ausfalls einer Führungs­kraft durch Krankheit
Gesellschafter – Geschäftsführer, Führungskräfte, Spezialisten

Si­chern Sie Ihr Unter­neh­men gegen die finan­ziel­len Fol­gen bei Ein­tritt einer schwe­ren Krank­heit einer Schlüs­sel­per­son ab, denn schon ein kurz­fris­ti­ger Aus­fall von Ihnen oder eines wich­ti­gen Mit­ar­bei­ters kann zu emp­find­li­chen Ein­bußen im Un­ter­neh­men füh­ren.

Je nach An­bie­ter sind über 50 de­fi­nier­te Krank­hei­ten und Ereig­nisse ver­si­chert. Bei Ein­tritt des ver­si­cher­ten Er­eig­nis­ses wird die Ver­si­che­rungs­summe aus­ge­zahlt und die Sie haben die fi­nan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten, den Aus­fall auszu­glei­chen. Sei es durch Ein­schal­tung eines ex­ter­nen Spe­zia­lis­ten oder durch bes­se­re Be­zah­lung Ihrer Be­leg­schaft.

Risikoabsicherung der Inhaber, Mitarbeiter und deren Familien

Tod und Krank­heit sind heik­le The­men, ob­wohl sie so zen­tral sind und das Leben Be­trof­fe­ner aus der Bahn wer­fen kön­nen.

Im Rah­men einer ar­beit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Zu­sa­ge sor­gen Sie für die Fa­mi­li­en Ihrer Mit­ar­bei­ter, soll­te der Er­näh­rer be­rufs­un­fä­hig wer­den oder ver­ster­ben. 58 von 100 Per­so­nen glau­ben, dass ihre Er­spar­nisse we­ni­ger als 6 Mo­na­te rei­chen. Nach Stu­di­en sind die Hälf­te der Be­schäf­tig­ten be­reit, für die Ab­si­che­rung von Be­rufs­un­fä­hig­keit auf Ge­halt zu ver­zich­ten.

Ver­si­chert wird immer die ge­sam­te Beleg­schaft – und dass im ge­wis­sen Rah­men ohne Ge­sund­heits­fra­gen. Die Leis­tun­gen be­zie­hen sich je­weils auf das Brut­to­jah­res­ge­halt und sind damit für alle Mit­ar­bei­ter mit min­des­tens 20 Wo­chen­stun­den und auch Büro­in­ha­ber glei­cher­ma­ßen at­trak­tiv.

Absicherung der Kosten für Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit

Zah­len Sie sich oder Ihren An­ge­stell­ten / Füh­rungs­kräf­ten über das ge­setz­liche Maß hin­aus den Lohn fort? Si­chern Sie sich gegen die Kos­ten mit einem Kran­ken­ta­ge­geld ab. Der Ver­si­che­rer ge­währt wäh­rend der Dauer des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges dem Ar­beit­geber als Ver­si­che­rungs­neh­mer für den durch völ­li­ge Ar­beits­un­fä­hig­keit der ver­si­cher­ten Per­son be­ding­ten Ar­beits­aus­fall ein Ta­ge­geld in der ver­ein­bar­ten Höhe.

Betriebliche Kranken­versicherung

Eine be­trieb­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (bKv) ist eine zu­sätz­li­che so­zia­le Leis­tung des Unter­neh­mens für die Mit­ar­bei­ter, die Sie unter­stüt­zen kann, die Mit­ar­bei­ter vor einem län­ge­ren krank­heits­be­ding­ten Aus­fall zu schüt­zen. Die Ge­sund­heits­leis­tun­gen einer ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den sinn­voll er­gänzt. Glei­ches gilt ge­ge­be­nen­falls auch für die pri­vat kran­ken­ver­si­cher­ten Mit­ar­bei­ter.

Ein be­son­de­res Au­gen­merk kann auf die Ser­vice­leis­tun­gen, je nach An­ge­bot des Ver­si­che­rers, ge­rich­tet wer­den. Zu die­sen Leis­tun­gen kön­nen zäh­len:
Ein Fach­arzt­ter­min­ser­vice oder eine Video­sprech­stun­de, die einen leich­te­ren Zu­gang zu ver­schie­denen Fach­rich­tun­gen einer ärzt­li­chen Be­ra­tung bie­tet.