Durch die demografische Entwicklung und die volkswirtschaftlichen Kosten der Pandemie ist eines sicher: Die Rente wird immer weniger alleiniges Einkommen im Alter sein können. Für junge Mitarbeiter ist die Rente noch in weiter Ferne. Die Diskussionen um die Herausforderungen für die öffentlichen Versorgungssysteme und die Verwerfungen am Kapitalmarkt sorgen dafür, dass viele junge Menschen nicht zeitgerecht mit dem notwendigen Ansparvorgang beginnen.
Die betriebliche Altersversorgung sorgt für einen sicheren und vom Gesetzgeber geförderten Sparvorgang, der aber oft nur mit der Unterstützung des Arbeitgebers in Gang gesetzt wird.
Noch ein Hinweis: Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % zu leisten. Für Verträge, die vor 2019 eingerichtet wurden, ist dies spätestens ab 1. Jänner 2022 umzusetzen. Eine fehlende Umsetzung kann strafrechtliche Folgen haben.
Sichern Sie Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen bei Eintritt einer schweren Krankheit einer Schlüsselperson ab, denn schon ein kurzfristiger Ausfall von Ihnen oder eines wichtigen Mitarbeiters kann zu empfindlichen Einbußen im Unternehmen führen.
Je nach Anbieter sind über 50 definierte Krankheiten und Ereignisse versichert. Bei Eintritt des versicherten Ereignisses wird die Versicherungssumme ausgezahlt und die Sie haben die finanziellen Möglichkeiten, den Ausfall auszugleichen. Sei es durch Einschaltung eines externen Spezialisten oder durch bessere Bezahlung Ihrer Belegschaft.
Tod und Krankheit sind heikle Themen, obwohl sie so zentral sind und das Leben Betroffener aus der Bahn werfen können.
Im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Zusage sorgen Sie für die Familien Ihrer Mitarbeiter, sollte der Ernährer berufsunfähig werden oder versterben. 58 von 100 Personen glauben, dass ihre Ersparnisse weniger als 6 Monate reichen. Nach Studien sind die Hälfte der Beschäftigten bereit, für die Absicherung von Berufsunfähigkeit auf Gehalt zu verzichten.
Versichert wird immer die gesamte Belegschaft – und dass im gewissen Rahmen ohne Gesundheitsfragen. Die Leistungen beziehen sich jeweils auf das Bruttojahresgehalt und sind damit für alle Mitarbeiter mit mindestens 20 Wochenstunden und auch Büroinhaber gleichermaßen attraktiv.
Zahlen Sie sich oder Ihren Angestellten / Führungskräften über das gesetzliche Maß hinaus den Lohn fort? Sichern Sie sich gegen die Kosten mit einem Krankentagegeld ab. Der Versicherer gewährt während der Dauer des Versicherungsvertrages dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den durch völlige Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person bedingten Arbeitsausfall ein Tagegeld in der vereinbarten Höhe.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKv) ist eine zusätzliche soziale Leistung des Unternehmens für die Mitarbeiter, die Sie unterstützen kann, die Mitarbeiter vor einem längeren krankheitsbedingten Ausfall zu schützen. Die Gesundheitsleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung werden sinnvoll ergänzt. Gleiches gilt gegebenenfalls auch für die privat krankenversicherten Mitarbeiter.
Ein besonderes Augenmerk kann auf die Serviceleistungen, je nach Angebot des Versicherers, gerichtet werden. Zu diesen Leistungen können zählen:
Ein Facharztterminservice oder eine Videosprechstunde, die einen leichteren Zugang zu verschiedenen Fachrichtungen einer ärztlichen Beratung bietet.
Impressum und Datenschutz